Urlaubsreisen mit Haustieren nach Dänemark

Besitzer von Tieren haben ihre Liebsten im Urlaub gerne dabei, weil sie gerade dann am meisten Zeit mit Ihnen verbringen können und nicht auf Betreuung durch Nachbarn angewiesen sind. Wer mit Hund, Katze oder anderen Haustieren nach Dänemark reisen möchten, sollte bestimmte Regeln beachten. Diese sind nicht mehr so kompliziert wie früher, sofern man die Formulare rechtzeitig besorgt und die Impfungen aktuell sind. Für Tierfreunde, die über Schweden reisen, gelten besondere Bestimmungen, ebenso für die vorübergehende Einfuhr von Tieren nach Grönland und auf die Färöer-Inseln.

Wohin in Dänemark?

Worauf sollten Hundebesitzer beim Dänemark-Urlaub achten?

  • Raus aus der Stadt beim Urlaub in Ferienhaus mit Hund: Gerade, wer einen großen Hund hat, sollte darauf achten, dass für das Tier genug Platz ist. Abseits der großen Städte wie <link europa europas-traummetropolen kopenhagen-staedtefuehrer>Kopenhagen oder Aalborg auch eine Villa am Meer bezahlbar und ideal für längere Strandspaziergänge. Dabei ist zu beachten, dass vom 1. April bis 30. September Leinenpflicht an Stränden besteht.
  • Wer darauf Wert legt, sich mit dem Vierbeiner, ohne Leinenzwang bewegen zu können, ist mit einem Ferienhaus in der Nähe eines Hundewalds bestens beraten. Davon gibt es hier rund 300 Stück.

Einreise mit Haustieren

Tierfreunde können mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen zu nicht kommerziellen Zwecken aus einem EU-Land sowie Norwegen und Island nach Dänemark reisen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Besitzer begleitet das Tier. Unter Umständen können Sie einem Freund oder Familienmitglied die Erlaubnis erteilen, mit dem Tier zu reisen.
  • Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Abreise nach Dänemark erfolgt sein.
  • Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Bei gut lesbaren Tätowierungen, die vor dem 3. Juli 2011 erstellt worden sind, ist es möglich als Alternative einen Tierpass zu erhalten
  • Für Hundebesitzer gilt, dass sie eine Hundeversicherung abschließen müssen, die den Fall absichert, dass der Vierbeiner Personen oder Sachen verletzt oder beschädigt.
  • Für das Tier muss einen EU-Heimtierausweis von einem zugelassenen Tierarzt ausgestellt sein.

Die Anforderungen für die Anreise aus einem Nicht-EU-Land sind strenger.

Verbotene Rassen

In Dänemark sind Haltung, Zucht und Einfuhr bestimmter Hunderassen wie Pitbull Terrier, Tornjak oder Šarplaninac verboten. Betroffen sind auch Kreuzungen der aufgeführten Rassen. Ausnahmen gelten nur, sofern der Hund vor dem 17. März 2010 angeschafft wurde. Zuwiderhandlungen werden mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie mit Einschläferung des Tieres geahndet. Wichtig ist zu wissen, dass es Rassen wie die Iberische Dogge, den Mastino Napoletano oder den Tatrahund gibt, die ähnlich aussehen. Besitzer solcher Hunde sollten entsprechende Papiere vom Züchter oder Tierarzt im Dänemark-Urlaub dabei haben.