Erschwert der Brexit den England-Urlaub?

Lange hatten die Briten darauf hingearbeitet und nun ist es so weit. Der EU-Austritt ist seit der Zustimmung des Unterhauses, für den Deal von Boris Johnson, beschlossene Sache. Noch gibt es eine Übergangsphase, in der wichtige Details verhandelt werden. Doch was bedeutet der Brexit für Urlauber, die in das Vereinigte Königreich reisen wollen?

Der Ausstieg von Großbritannien aus der EU schlug schon einige Zeit hohe Wellen. Nun hat das Vereinigte Königreich das Land auf Kurs gebracht. Damit gehen einige Änderungen einher, die es zwischen der Europäischen Union und Großbritannien noch zu klären gibt. Ein Großteil dieser Änderungen wird den Tourismus betreffen. Schließlich reisen bis zu 70 Prozent der Europäer gerne in das Vereinigte Königreich. Besonders beliebt ist <link europa europas-traummetropolen>das pulsierende London, dass mit dem Big Ben, London Eye und Westminster Palace viel zu bieten hat. Dabei machten nicht wenige Gebrauch von günstigen Angeboten, die Städtetrips in die Metropole an der Themse ermöglichten.

Doch viele sind nun verunsichert, wie es mit den Reisen nach Großbritannien weitergeht. Dabei versucht der Tourismusverband zu beschwichtigen, denn er weiß um den bedeutenden Markt, der die EU nun einmal ist. Schließlich kommen nach Aussagen des Europadirektors von VisitBritain, Robin Johnson, rund 27 Millionen Reisenden jedes Jahr aus der Europäischen Union auf die Insel. Daran wird sich nicht ändern, bekräftigt Johnson immer wieder – „egal, was passiert“.

Dennoch könnte es in diesem Fall um die Details gehen. Einige fürchten sogar, dass es etwas in der Art des Schengen-Visums geben könnte. Dieses kann unter https://www.etiasvisa.com/de/ beantragt werden und erlaubt es Menschen aus bestimmten Ländern in die EU einzureisen. So wurden in Bezug auf den Brexit Vermutungen laut, dass künftig auch Bürger der Europäischen Union eine Art Visum benötigen könnten, um Urlaub im Vereinigten Königreich zu machen.

Aktuell steht etwas Ähnliches allerdings nicht zur Debatte. Bis 2021 wird sich an den aktuell bestehende Einreiseformalitäten nichts ändern, sollten keine gravierenden Gründe vorliegen. Wer über einen Personalausweis oder Reisepass als EU-Bürger verfügt, kann sich bis zu drei Monate in Großbritannien aufhalten. Wer einen E-Reisepass besitzt, kann zudem ganz komfortabel, wie bisher auch, das E-Gate nutzen. Jedoch sollen die Personalausweise, voraussichtlich ab 2021, nicht mehr akzeptiert werden.

Ebenso ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass es weder im Bahnverkehr noch im Fährverkehr zu Einschränkungen kommen wird. Alleine der Fährhafen Dover ist einer der größten in ganz Europa. Hier werden jährlich Waren im Wert von rund 16 Milliarden Pfund umgesetzt. Zudem kommen im Jahr etwa 14 Millionen Reisende über die Verbindung Calais/Dünkirchen-Dover nach Großbritannien. Die britische Regierung ist sicher nicht an einer Beeinträchtigung in diesem Bereich interessiert.

Auch bei Flügen wird es durch den Brexit keine Probleme geben. Denn die Landerechte werden durch den Austrittsvertrag nicht geändert. Sollten für die Landung in der EU gesonderte Bescheinigungen nötig werden, hätten die Airlines rund neun Monate Zeit, diese zu besorgen. Auch bei den EU-Besitzverhältnissen herrscht zwischenzeitlich eine klare Lage. Denn einige Fluggesellschaften gehören dann mehrheitlich nicht mehr dem EU-Wirtschaftsraum an. Betroffen davon waren etwa Ryanair, Tuifly sowie Easyjet. Alle konnten jedoch als Tochtergesellschaften in der EU weiterhin betrieben werden.

Aktuell bleibt also alles „beim Alten“. Dennoch kann es sein, dass sich 2021 das eine oder andere ändern wird. Für EU-Bürger dürften diese Änderungen allerdings minimal sein.