Was Autofahrer zum Thema Stützlast wissen müssen

Eine Anhängerkupplung kann das Leben in vielen Situationen erheblich vereinfachen. Wer eine solche Vorrichtung an seinem Auto installiert hat, braucht beispielsweise für einen größeren Einkauf im Baumarkt oder im Möbelhaus keinen Transporter zu mieten. Ein deutlich preisgünstigerer Mietanhänger reicht in vielen Fällen aus. Auch beim Abtransport von Sperrmüll oder Gartenabfällen leistet eine Anhängerkupplung gute Dienste. Und im Urlaub kann das eigene Ferienquartier in Form eines Wohnwagens gleich mitgebracht werden. Zudem eignen sich Anhängerkupplungen, um Gepäckboxen oder Fahrradträger daran zu befestigen. Um die Sicherheit während einer Fahrt mit Anhänger nicht zu gefährden und im Falle einer Kontrolle keine Sanktionen zu riskieren, ist allerdings stets darauf zu achten, dass die Vorgaben zur Stützlast eingehalten werden.

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Einschlägige Regeln kennen und beachten

Die Stützlast entspricht dem maximalen Gewicht, welches von oben auf eine Anhängerkupplung einwirken darf. Sie ist also nicht identisch mit der maximalen Anhängelast und keinesfalls mit dieser zu verwechseln. Während die maximale Anhängelast durchaus unterschritten werden darf, zum Beispiel bei einer Fahrt mit leerem Anhänger, verhält es sich bei der Stützlast etwas anders. Sie darf ebenfalls nicht überschritten werden, doch empfiehlt es sich, sie möglichst voll auszunutzen. Denn eine gewisse Stützlast trägt dazu bei, das Gespann während der Fahrt zu stabilisieren. Dies ist auf der kurzen Strecke zum Baumarkt ebenso sicherheitsrelevant wie auf einer Urlaubsreise mit dem Wohnwagen auf anspruchsvollen Routen, zum Beispiel über die Alpen bis an die französische Mittelmeerküste. Eine sachgerechte Montage der Anhängerkupplung durch entsprechend qualifizierte Experten wie etwa bei Rameder sei an dieser Stelle als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Die Art des Anhängers spielt bei der Ermittlung der Stützlast keine Rolle. Das Prinzip ist in jedem Fall dasselbe. Ausschlaggebend ist das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers. Mindestens vier Prozent davon sind als Stützlast vorgeschrieben. Wiegt ein kleiner Anhänger inklusive Beladung 500 Kilogramm, beträgt die notwendige Stützlast folglich 20 Kilogramm.

Bei Verstößen drohen Bußgeld und Punkte

Wer die Vorschriften zum Thema Stützlast missachtet, riskiert – je nach Schwere des Verstoßes – ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Wird die zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten, droht außerdem sogar ein Punkt in Flensburg. Zur Ermittlung der Stützlast eignet sich am besten eine Stützlastwaage. Fahrer, die regelmäßig mit Anhänger unterwegs sind, sollten ein solches Messinstrument am besten ständig im Kofferraum mitführen. Ob es sich dabei um ein Modell mit analoger oder digitaler Anzeige handelt, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist jedoch ein ausreichend großer Messbereich. Steht einmal keine Stützlastwaage zur Verfügung, kann stattdessen auch eine herkömmliche Personenwaage verwendet werden. Hierzu werden zwei Bretter benötigt, von denen das eine flach auf die Waage gelegt und das andere aufrecht daraufgestellt wird. Die Deichsel muss dann mithilfe des Stützrades so weit abgesenkt werden, bis das Kupplungsmaul auf dem vertikal stehenden Brett aufliegt. Das Stützrad sollte dann wenige Millimeter in der Luft hängen. Um eine korrekte Messung zu gewährleisten, muss das auf dem vertikalen Brett aufliegende Kupplungsmaul sich annähernd in derselben Höhe befinden wie die Anhängerkupplung des Fahrzeugs in belastetem Zustand. Unzulässig ist ein Ablesen der Stützlast direkt unter dem Stützrad. Das ergäbe einen zu hohen und somit nicht aussagekräftigen Wert.